Impressum
Gilt auch für alle meine Social Media Kanäle, wie z. B.: LinkedIn, Facebook und Instagram.
Arbeitsprobe und Live-Portfolio von:
Martin Christoph Sosnowski
Gierather Str. 89
51069 Köln
Kontakt:
Telefon: +49 152 085 326 89
E-Mail: kontakt@content-labor.de
Redaktionell verantwortlich:
Martin Christoph Sosnowski
Gierather Str. 89
51069 Köln
Content Labor ist meine persönliche Arbeitsprobe und mein Live-Portfolio. Hier zeige ich meine fachliche Entwicklung im Content- und Social-Media-Marketing. Ich biete darüber keine Dienstleistungen an, sondern präsentiere meine Arbeit im Rahmen meiner Bewerbung und beruflichen Positionierung. Ich suche eine Anstellung in einem passenden Team.
EU-Streitschlichtung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle:
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt:
Sollten irgendwelche Inhalte oder designtechnische Gestaltungen einzelner Seiten oder Teile dieses Onlineportals bzw. der in meinem Namen geführten Social Media Accounts fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitte ich unter Berufung auf Paragraf 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Dienstanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen Paragraf 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.